Die Erbschaftssteuer Freibeträge
Die Erbschaftssteuer Freibeträge sind zum ersten Januar 2010 deutlich Angehoben worden. Für den Ehepartner beträgt der Freibetrag jetzt 400000 Euro. Den Betrieben war es wichtig, dass sie wegen der Erbschaftssteuer keine Mitarbeiter entlassen müssen. Damit Betriebe Erbschaftssteuer zahlen müssen, sind auch hier die Freibeträge und Übergangsfristen deutlich verbessert und erleichtert worden. Die Steuersätze sind zudem für die Menschen deutlich gesenkt worden. Manchmal führt eine Erbschaft dazu, dass das Haus verkauft werden muss um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Erbschaftssteuer Freibeträge können innerhalb von 10 Jahren voll der Schenkung ausgefüllt werden. Sind die 10 Jahre rum, dann darf der Schenker wieder an den Ehepartner 400000 Euro verschenken ohne einen Cent Steuer zahlen zu müssen. In Deutschland sind die Freibeträge schon ziemlich großzügig gewählt. Wenn zum Beispiel wegen der Erbschaftsteuer ein Betrieb gute Mitarbeiter entlassen muss, ist das im Sinne der Allgemeinheit kein gutes Geschäft. Für die entlassenen Mitarbeiter muss Arbeitslosengeld usw. bezahlt werden. Betriebe sollte man nicht mit der Erbschaftsteuer belasten. Für Freunde und Bekannte wurden die Erbschaftssteuer Freibeträge nicht angehoben. Sie konnte nicht so stark von der Befreiung auf Erbschaftssteuer profitieren. Das Geld was sie Menschen verdient haben, ist schon einmal versteuert worden. Von daher wäre es etwas ungerecht den Menschen nochmal so viel Steuern abzunehmen. Hat der Erbende ein Haus, so sind bis zu 200 qm bei der Erbschaftssteuer frei.
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